Aktuelle Informationen
Die Bundesnotarkammer informiert Sie regelmäßig über aktuelle Themen und Entwicklungen im Notarwesen. Bleiben Sie auf dem Laufenden mit wichtigen Neuigkeiten, Veranstaltungen und rechtlichen Änderungen, die für Bürger und Notare von Bedeutung sind. Hier finden Sie stets die neuesten Informationen.
Notarielle Online-Verfahren – vereinfachtes Verfahren für Bürger
Bereits seit dem 01.08.2022 ist es möglich, die Gründung einer GmbH oder einer UG sowie Anmeldungen zum Handelsregister und zu weiteren Registern online durchzuführen. Der Gesetzgeber hat zum 01.08.2023 den Anwendungsbereich der notariellen Online-Verfahren ausgedehnt, sodass auch Sacheinlagen bzw. Sachagios im GmbH-Gründungsprozess sowie einstimmige Gesellschafterbeschlüsse über Kapitalerhöhungen und andere Satzungsänderungen in virtueller Anwesenheit bei der Notarin bzw. dem Notar gefasst werden können. Nunmehr wurde die bürgerseitige Antragsstrecke optimiert, sodass die Vorteile der Online-Verfahren noch einfacher genutzt werden können.
Notarinnen und Notare der Zukunft: Digital, effizient und bürgernah
Wer denkt, im Notarbüro beherrschen noch immer Papier und Stift den Büroalltag, irrt gewaltig. Zahlreiche Projekte machen deutlich: Notarinnen und Notare machen sich fit für die Zukunft. Das moderne Notarbüro bietet Bürgerinnen und Bürgern z.B. schon heute an, Unternehmen online zu gründen. Mit Behörden wird zunehmend auf digitalem Weg kommuniziert. Auch Bürgerinnen und Bürger werden immer mehr entlastet, indem der Notar ihnen mit Hilfe seiner modernen Infrastruktur viele Meldepflichten und Behördengänge abnimmt. Künftig können Urkunden beim Notar zudem vollständig digital errichtet und von den Beteiligten auf einem Unterschriftenpad unterzeichnet werden.
Eine Erbschaft ausschlagen – die Folgen bedenken!
Eine Erbschaft auszuschlagen kann aus vielen Gründen sinnvoll sein. Zum Beispiel, wenn der Nachlass nur aus Schulden besteht oder wenn ein Erbe nicht Teil einer zerstrittenen Erbengemeinschaft werden will. Aufpassen müssen jedoch alle Beteiligten, wenn durch die Ausschlagung sichergestellt werden soll, dass das Erbe einer bestimmten Person (allein) zukommt.
Mehr Sicherheit für den letzten Willen: Amtliche Verwahrung und Zentrales Testamentsregister
Schleswig-Holsteinische Notarkammer. Leider kommt es immer wieder vor, dass Testamente nicht oder erst nach Jahren gefunden werden. Die Notarkammer empfiehlt allen, die ein Testament errichten wollen, auf Nummer sicher zu gehen und dieses in die amtliche Verwahrung zu geben. Hierdurch wird die letztwillige Verfügung zwangsläufig auch im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer vermerkt. Bei einem Notar erstellte Testamente werden zudem zwingend in die besondere amtliche Verwahrung beim Amtsgericht aufgenommen.
Neue Internetseite der Bundesnotarkammer zum Thema „GmbH-Gründung“
Auf https://gmbh-gruenden.notar.de finden Gründerinnen und Gründer ab sofort viele nützliche Informationen zu den Gründungsschritten einer GmbH.
Erweiterung der notariellen Online-Verfahren
Das derzeitige Angebot an notariellen Online-Verfahren in Deutschland wird zum 1. August 2023 erweitert: Ab sofort können auch einstimmige Gesellschafterbeschlüsse wie Satzungsänderungen oder Kapitalmaßnahmen bei einer GmbH online beurkundet werden. Auch Vereinsregisteranmeldungen sind nun digital möglich. „Damit ist der nächste Meilenstein zur Digitalisierung des Notariats erreicht“, begrüßt Prof. Dr. Jens Bormann, Präsident der Bundesnotarkammer, die Erweiterung der notariellen Online-Verfahren. Bereits seit dem 1. August 2022 können GmbHs und UGs (haftungsbeschränkt) online vor einer Notarin oder einem Notar gegründet werden. Auch Registeranmeldungen im Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregister sind online seit einem Jahr möglich.
